1. Der Maklervertrag mit der Firma Roth Real-Estate kommt zustande, wenn der Kunde von einem oder mehreren Angeboten Gebrauch macht und sich mit uns oder direkt mit dem Eigentümer oder Vermieter in Verbindung setzt. Mit dem Erhalt des Angebotes per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft. Ergibt sich aus nicht abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, beträgt die Laufzeit des Vertrages sechs Monate und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch die vorstehenden Regelungen für beide Vertragsparteien nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten, die das Vertragsobjekt betreffen, zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Unser Exposé, die von uns erteilten objekt- /vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Durch schuldhaftes Vergehen des Kunden, haftet dieser uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
6. Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Für einen Provisionsanspruch genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Roth Real-Estate zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Der Provisionsanspruch entfällt nicht oder muss rückerstattet werden, wenn der Hauptvertrag nach Abschluss aus Gründen wieder aufgehoben wird, die nicht von der Firma Roth Real-Estate schuldhaft verursacht wurden. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit der Firma Roth Real-Estate, zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit der Roth Real-Estate ein Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.
7. Die Höhe der Provision (Käufercourtage) beträgt für den Käufer 3,57% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
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